Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REISEBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Reisenden und Djoser zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Reisegastes
1.1. Für alle Buchungswege (telefonisch, online, persönlich etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Djoser für die jeweilige Reise, soweit diese Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisende haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die sie eine Buchung vornehmen, wie für die eigenen einzustehen, soweit diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen wurde.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Djoser vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Djoser vor, an das Djoser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Djoser auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die von Djoser gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3–5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Reisende Djoser den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Djoser zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Djoser Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern Reisende nicht Anspruch auf eine Bestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:
a) Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Reisenden steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Djoser gespeichert wird, werden Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bieten Reisende Djoser den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Reisenden wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Djoser auf einem dauerhaften Datenträger zustande. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons durch unmittelbare Darstellung am Bildschirm, kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.
1.4. Djoser weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen beruhen auf vorhergehender Bestellung des Verbrauchers.
2. Bezahlung
2.1. Djoser darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von Djoser aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2. Leisten Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Djoser zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ist Djoser berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Reisende mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2–5.5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Djoser nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Djoser ist verpflichtet, Reisende über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung sind Reisende berechtigt, innerhalb einer von Djoser gesetzten angemessenen Frist:
– entweder die Änderung anzunehmen,
– oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten,
– oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Djoser eine solche angeboten hat.
Reagieren Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf sind Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 ausdrücklich hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Hatte Djoser für die geänderte Reise geringere Kosten, ist den Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preisänderung nach Vertragsschluss
4.1 Zulässige Preiserhöhungsgründe
4.1.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, kann Djoser den Reisepreis erhöhen: bei sitzplatzbezogener Erhöhung um den Erhöhungsbetrag; in anderen Fällen nach anteiliger Aufteilung der Mehrkosten auf alle Sitzplätze des Beförderungsmittels.
4.1.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Djoser erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.1.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Vertragsabschluss kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Djoser verteuert hat.
4.2 Grenze und Weitergabe von Kostensenkungen
Preiserhöhungen bis zu 8 % sind zulässig, wenn sie sich unmittelbar aus einer nach Vertragsabschluss erfolgten Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern und sonstigen Abgaben oder einer Wechselkursänderung ergeben. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Zugleich verpflichtet sich Djoser, Kostensenkungen (Kerosinpreis, Devisenkosten, Steuern) ebenfalls an Reisende weiterzugeben.
4.3 Rücktrittsrecht bei erheblichen Preiserhöhungen
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Djoser eine solche ohne Mehrpreis anbieten kann. Reisende haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Djoser geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
5.1. Reisende können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Djoser zu erklären; die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
5.2. Treten Reisende vor Reisebeginn zurück oder treten sie die Reise nicht an, verliert Djoser den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Djoser eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Djoser zu vertreten ist und keine außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
5.3. Djoser hat folgende Entschädigungspauschalen festgelegt:
• bis 56 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• bis 28 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• bis 14 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
• danach oder Nichtantritt ohne Rücktrittserklärung: 90 % des Reisepreises
5.4. Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Djoser zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale oder Djoser sei kein Schaden entstanden.
5.5. Djoser behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Die Entschädigung ist in diesem Fall konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist Djoser zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat dies unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB, die Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen Dritten zu verlangen, bleibt unberührt. Eine solche Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch auf Umbuchungen (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nach Vertragsabschluss nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung aufgrund fehlerhafter oder unzureichender vorvertraglicher Information durch Djoser erforderlich ist; in diesem Fall ist sie kostenlos möglich.
Wurde bei Buchung eine Änderung des ausgeschriebenen Gruppenflugs beantragt, ist eine Umbuchung generell nicht möglich.
Kann in den übrigen Fällen – innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Buchungsbestätigung und bei mehr als 4 Monaten bis zum Reisetermin – dennoch eine Umbuchung vorgenommen werden, erhebt Djoser folgendes Umbuchungsentgelt:
• Alternativer Termin, gleiches Ziel, laufendes GJ (Okt–Sep): 50,00 EUR pro Person
• Alternativer Termin, geändertes Ziel, laufendes GJ: 75,00 EUR pro Person
• Alternativer Termin, geändertes Ziel, folgendes GJ: 100,00 EUR pro Person
6.2. Bei individuellen Reiseleistungen (z. B. Hotels, Transfers, Flüge), die über das Pauschalangebot hinaus gebucht werden, sowie bei Privatreisen gelten ggf. gesonderte Umbuchungsbedingungen, die bis zu 100 % der jeweiligen Teilleistung betragen können. Sofern gesonderte Bedingungen gelten, werden diese vollständig im Angebot und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Bei Flügen sind die Konditionen der Fluggesellschaften maßgeblich.
6.3. Umbuchungswünsche nach Ablauf der Fristen sind – soweit durchführbar – nur nach Rücktritt gemäß Ziffer 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Djoser bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die den Reisenden zuzurechnen sind, haben sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe sie nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Djoser wird sich um Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 Djoser kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn in der vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert und der Zeitpunkt für die späteste Rücktrittserklärung angegeben wurde, und die Reisebestätigung diese Angaben enthält. Ein Rücktritt ist Reisenden gegenüber spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Ist früher ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat Djoser unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Djoser unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Djoser kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch Djoser nachhaltig stören oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt Djoser, behält Djoser den Anspruch auf den Reisepreis; Djoser muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Vorteile aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen.
10. Mitwirkungspflichten des Reisegastes
10.1. Reiseunterlagen
Reisende haben Djoser zu informieren, wenn sie die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugplan, Hotelliste, Rail & Fly Ticket) nicht innerhalb der von Djoser mitgeteilten Frist erhalten.
10.2. Mängelanzeige/Abhilfverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Djoser infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Reisende sind verpflichtet, Mängelanzeigen unverzüglich dem Vertreter von Djoser vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind Reisemängel Djoser unter der mitgeteilten Kontaktstelle anzuzeigen. Der Vertreter von Djoser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen, haben sie Djoser zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe von Djoser verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen
a) Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sind nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Djoser, einem Vertreter bzw. der Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet Reisende nicht von der Anzeige gegenüber der Fluggesellschaft.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von Djoser für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
11.2. Djoser haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Djoser haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Djoser ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen / Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB haben Reisende gegenüber Djoser geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2. Djoser nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Djoser verpflichtend würde, informiert Djoser hierüber in geeigneter Form.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen verpflichtet Djoser, Reisende über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht die Fluggesellschaft bei Buchung noch nicht fest, ist Djoser verpflichtet, die wahrscheinlich ausführenden Fluggesellschaften zu nennen. Sobald Djoser die ausführende Fluggesellschaft kennt, muss Djoser Reisende informieren. Wechselt die Fluggesellschaft, muss Djoser Reisende unverzüglich darüber unterrichten. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Djoser wird Reisende über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung notwendiger Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Reisende sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (z. B. Rücktrittskosten), gehen zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Djoser nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. Djoser haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Reisende Djoser mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Djoser eigene Pflichten verletzt hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Reisenden und Djoser findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen von Reisenden gegen Djoser im Ausland für die Haftung nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Reisegast kann Djoser nur an dessen Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen durch Djoser gegen Reisende ist der Wohnsitz der Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen oder Personen mit Wohnsitz im Ausland wird der Sitz Djosers als Gerichtsstand vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen über Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder aus nicht abdingbaren Bestimmungen des EU-Mitgliedstaats, dem die Reisenden angehören, etwas Günstigeres für Reisende ergibt.
Hinweis zur Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wird auf die gesetzliche Regelung des § 651h BGB (Rücktritt vor Reisebeginn) verwiesen. Nach Reiseantritt können ausschließlich Reisende im Falle vorherrschender unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände den geschlossenen Reisevertrag kündigen.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen treten bei Neubuchungen ab dem 01.06.2026 in Kraft. Sofern Sie Ihre Reise bereits vor diesem Termin gebucht haben sollten können Sie die vorherige Version gerne per Email anfordern.
Stand : 05.05.2026
